Jörg Pross
14. Mai 2025
Jörg Pross
14. Mai 2025
Am 17. Mai 2025 veranstaltet die LGH ihren diesjährigen Schnupperflugtag. Und nach dem Lesen von Jörgs Bericht wird jeder verstehen, wie wichtig solche Veranstaltungen sind. Sein Beitrag zur Chronik fasst Zahlen und Ereignissen aus den letzten 25 Jahren rund um die fliegerische Ausbildung der LGH-Flugschülerinnen und -Flugschüler zusammen - und zeigt, wie viel Aufwand seitens des Vereins in der Flugausbildung steckt.
Bis 2011 hat mein Vorgänger Peter Laule das Amt des Vereinsausbildungsleiters der LGH ausgeübt. Bei der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2011 hat Peter mir dann nicht nur das Amt übergeben, sondern dazu auch mehrere Kartons mit Aktenordnern weitergereicht, die sich während seiner Zeit als Ausbildungsleiter angesammelt haben, teilweise auch noch mit Unterlagen von seinen Vorgängern. Rückblickend war die Übergabe dieser Ausbildungsakten symbolisch für einen immer mehr um sich greifenden Verwaltungsaufwand in der Ausbildung. Diesem Thema habe ich in dem Rückblick auf die vergangenen 25 Jahre dementsprechend einen eigenen Abschnitt gewidmet.
Weiterhin beinhaltet der Rückblick auch einige Zahlen und Statistiken über die Zahl der Flugschüler in diesem Zeitraum in der LGH ausgebildet worden sind und die Anzahl an Lizenzen, die dabei erworben wurden.
Insgesamt wurden im LGH-Ausbildungsbetrieb zwischen 2006 (die vor 2006 in der Ausbildung geflogenen Stunden und Starts lassen sich nicht mehr ohne größeren Aufwand ermitteln) und 2023 über alle Lizenzen hinweg ca. 19.100 Starts mit ca. 4.100 Flugstunden absolviert. Das ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.040 Starts und 220 Stunden pro Jahr in der Ausbildung.
Zusätzlich zur praktischen Ausbildung wurde und wird jedes Winterhalbjahr ein Unterricht für die Theorie-Ausbildung und das BZF durchgeführt. Dabei kommen inkl. der Prüfungs-Vorbereitung ca. 70 bis 80 Ausbildungs-Stunden zusammen, die die Flug - und Theorielehrer pro Jahr für den Theorieunterricht leisten.
Insgesamt wurden im LGH-Ausbildungsbetrieb zwischen 2006 abgesehen von ein paar Ausreißern nach oben oder nach unten waren über die Jahre im Durchschnitt jeweils ca. 30 Flugschüler aktiv in der Ausbildung gemeldet, die meisten davon für die Segelflugausbildung, dazu noch einige für den Erwerb der Klassenberechtigung TMG (=Reisemotorsegler) und ab 2019 für den Erwerb der Lizenz für Ultraleichtflugzeuge (ʺLuftsport-Geräteführerʺ). Wenn von ʺaktivʺ gemeldeten Flugschülern die Rede ist, bedeutet dies allerdings nicht, dass wir jedes Jahr wirklich 30 aktive Flugschüler hatten, sondern es sind jeweils alle Flugschüler mitgezählt, die im jeweiligen Zeitraum als Flugschüler angemeldet waren – egal ob sie viel, wenig oder nach einigen Flügen gar nicht mehr an der Ausbildung teilgenommen haben. Wirklich aktiv über die ganze Flugsaison war jeweils nur ein kleinerer Teil der insgesamt angemeldeten Flugschüler.
Im ganzen Zeitraum seit dem Jahr 2000 wurden 66 Lizenzen oder zusätzliche Berechtigungen, wie die TMG-Berechtigung, erworben. Im Durchschnitt wurden also pro Jahr knapp 2-3 Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen. Vor allem im Bereich Segelflug schließen aus den unterschiedlichsten Gründen durchschnittlich nur ca. 10 % der Flugschüler die Ausbildung erfolgreich ab, d.h. mit dem Erwerb der Lizenz. Das ist angesichts der vielen Ausbildungsflüge eine geringe Ausbeute, die sich so aber leider mit der Erfahrung vieler Vereine deckt.
Die Corona-Pandemie hatte ab Frühling 2020 auch erhebliche Auswirkungen auf die Flugausbildung. Zum Beispiel wurde die für Oktober 2020 geplante große zentrale Fluglehrer-Fortbildung in Leinfelden-Echterdingen sehr kurzfristig abgesagt und durch kleinere dezentrale Veranstaltungen ersetzt, um die neuen Abstandsregeln einhalten zu können. Einige LGH-Fluglehrer konnten sich daher im Herbst 2020 die weite Anreise nach Leinfelden-Echterdingen ersparen und stattdessen ihren Fortbildungslehrgang in Müllheim absolvieren. Als "Spätfolge" von Corona bietet der BWLV inzwischen die Möglichkeit an, online an den alle 3 Jahre fälligen Fluglehrer-Fortbildungen teilzunehmen, was für die LGH-Fluglehrer aufgrund der damit wegfallenden Anfahrt aus dem Hotzenwald in den Raum Stuttgart eine ziemliche Erleichterung darstellt.
Die Corona-Pandemie hatte über die ganzen Flugsaisons 2020 und 2021 hinweg auch Auswirkungen auf den Flugbetrieb und auf die theoretische und praktische Ausbildung. Im November 2020 wurde der erste Online-Theorieunterricht in der LGH abgehalten, da ein gemeinsamer Präsenzunterricht im Schulungsraum aufgrund der geltenden Abstandsregeln nicht möglich war.
Inzwischen werden die meisten Unterrichtseinheiten aber wieder als Präsenzunterricht im Schulungsraum auf dem Flugplatz durchgeführt.
Für die fliegerische Ausbildung in den Jahren 2020 und 2021 gab es in kurzen zeitlichen Abständen immer neue Regelungen zum Flugbetrieb, der maximal zulässigen Anzahl an Personen im Startbereich, den Desinfektionsvorschriften usw. Vor allem bei warmem Wetter war das Fliegen im Doppelsitzer mit der obligatorischen Maske alles andere als angenehm.
Während die Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik und der Flugmechanik immer noch die gleichen sind, wie sie auch schon für Otto Lilienthal und die Gebrüder Wright gegolten haben, gab es beim Lizenzwesen in den vergangenen 20 Jahren einige größere Umbrüche. Diese hatten auch Auswirkungen auf die Ausbildung. Eine dieser Auswirkungen ist der schon eingangs erwähnte Verwaltungsaufwand in der Ausbildung, der sich in den letzten Jahren massiv erhöht hat.
Ab 2003 wurden die bisher übliche Privatpiloten-Lizenz mit den Beiblättern A (Motorflug), B (Motorsegler) und C (Segelflug) durch neue Lizenzen mit geänderten Bedingungen für den Erwerb und den Erhalt der jeweiligen Lizenz abgelöst. Für den Segelflug gab es neu die "Glider Pilot License" GPL, die weiter nach nationalem Recht über die bekannte LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) reguliert wurde. Für die Motorflugpiloten wurde europaweit die Lizenz PPL-A nach JAR-Standard (= Joint Aviation Requirements) eingeführt.
Ab 2012 wurden dann sowohl GPL als auch JAR PPL-A wieder abgelöst durch neue Lizenzen unter der Verantwortung der EASA, die auf dem Teil "FCL” (Flight Crew Licensing) der inzwischen den meisten Piloten wohlbekannten EU-Vorschrift 1178/2011 basieren.
Neben der fliegerischen Ausbildung werden jedes Jahr neue Windenfahrer ausgebildet. Dafür gibt es eine theoretische Einführung in die Windenfahrer-Bestimmungen und in die Technik der Winde. Die praktische Ausbildung, die mindestens 100 Schlepps an zehn Ausbildungstagen verlangt, wird während der Flugsaison durch die eingeteilten Windenfahrer der LGH übernommen.
Nachdem sich in den Jahren nach Implementierung der FCL-konformen Lizenzen herausgestellt hatte, dass die Gleichbehandlung von Segelflug- und Motorflug-Lizenzen in einigen Bereichen für die Segelflieger nicht sinnvoll ist, hat die EU ab 2020 mit separaten Vorschriften für die Segelflug-Lizenzen nachgebessert, um für den Segelflug einige Erleichterungen zu schaffen. Die ab dem 8.4.2020 für den Segelflug geltende Bestimmungen sind in den EU-Durchführungs-Verordnungen 2018/1976, 2020 /358 sowie im sog. Regelbuch Segelflug (Sailplane Rulebook) niedergelegt. Manches, wenn auch nicht alles, wurde durch die neuen SFCL-Regelungen wirklich einfacher.
Jede dieser neuen Verordnungen wurde durch zahlreiche Änderungen in den Verwaltungsvorschriften begleitet, wodurch auch jedes Mal Phasen der Verunsicherung mit vielen offenen Fragen entstanden sind. Dazu kam dann noch, dass etliche Punkte in den neuen Vorschriften so unklar formuliert waren, dass auch die beteiligten Behörden nicht immer eine eindeutige Antwort geben konnten.
Der BWLV hat hierbei seine angeschlossenen Mitgliedsvereine mit zusätzlichen Infos, Schulungen und Rundschreiben so gut wie möglich unterstützt, um die offenen Fragen so schnell wie möglich im Interesse der Piloten zu klären.
Im Zuge dieser ganzen Änderungen wurden 2017 die Referate Luftverkehr in den vier Regierungspräsidien Freiburg, Tübingen, Stuttgart und Karlsruhe aufgelöst und deren Zuständigkeiten zentral beim Regierungspräsidium Stuttgart zusammengefasst. Im Rahmen der Umstrukturierung wurde beim Regierungspräsidium Freiburg eine Außenstelle des Stuttgarter Referats Luftverkehr eingerichtet, die weiterhin für den Regierungsbezirk Freiburg zuständig ist. Dadurch hat sich für die Flieger in Südbanden glücklicherweise nicht allzu viel geändert und vor allem sind weiterhin Theorieprüfungen in Freiburg möglich.
Für die Ausbildung nach EASA FCL musste der BWLV beim Regierungspräsidium Stuttgart eine neue Ausbildungsorganisation, eine sogenannte ATO (= Approved Training Organization) zulassen, die die bisherige Global-Ausbildungsgenehmigung abgelöst hat.
Die neue BWLV ATO mit der Nummer DE.BW.ATO.101 ging 2015 in Betrieb und um im Rahmen dieser ATO als Verein eine Ausbildungsgenehmigung zu erhalten, mussten Vereinsvorstand, Ausbildungsleiter und Fluglehrer in verschiedenen Veranstaltungen in die Verfahren innerhalb der ATO sowie in die neuen Ausbildungs- und Betriebshandbücher eingewiesen werden.
Am 25.06.2015 hat die LGH dann im Rahmen der BWLV ATO die Ausbildungsgenehmigung für die Segelfluglizenz SPL inkl. TMG-Berechtigung und für die Schleppberechtigung erhalten.
Die 2019 hinzugekommene Berechtigung zur Ausbildung von UL-Piloten bzw. Luftsportgeräteführern erfolgt nicht innerhalb der ATO, da die UL-Ausbildung weiterhin unter nationalem Recht erfolgt. Die UL-Ausbildung in der LGH wird dabei im Rahmen der Ausbildungs-Genehmigung durchgeführt, die der BWLV vom DAeC-Luftsportgerätebüro erhalten hat.
Ab 2017 wurde durch den BWLV festgelegt, dass innerhalb der ATO die Dokumentation der Ausbildung, also das Führen aller Flugschüler-Dokumente inklusive der Ausbildungsnachweise im Ausbildungsmodul der Vereinsverwaltungs-Software "Vereinsflieger" zu führen sind. Da die LGH bereits 2016 mit unter den ersten BWLV-Vereinen war, die auf Vereinsflieger umgestellt hatten, wurde diese Umstellung problemlos bewältigt.
Die elektronische Führung der Flugschülerakten im Vereinsflieger ist angesichts der zunehmenden Dokumentationspflicht eine große Erleichterung und führt dann hoffentlich auch dazu, dass zukünftige Ausbildungsleiter nicht mehr kistenweise Aktenordner von ihrem Vorgänger übernehmen müssen, da alles im Vereinsflieger abgespeichert ist.
Das Betriebshandbuch der BWLV ATO sieht vor, dass bei den angeschlossenen Vereinen in regelmäßigen Abständen Audits durchgeführt werden, bei denen durch einen Vertreter des BWLV überprüft wird, ob die Vorschriften der ATO eingehalten werden. Dabei werden stichprobenartig Flugschüler-Dokumente, Ausbildungs-Nachweise, Fluglehrer-Lizenzen sowie die Flugplatz-Infrastruktur wie z.B. die Rettungsgeräte auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der ATO und der Flugplatz-Zulassung überprüft.
Der LGH-Ausbildungsbetrieb wurde bisher zweimal durch den zuständigen Bezirksausbildungsleiter auditiert, einmal am 27.02.2016 und einmal am 11.01.2020.In beiden Fällen verlief das Audit erfreulicherweise ohne Beanstandungen.
Im aktuellen Jahr 2025 hat die LGH 15 Fluglehrer für die Ausbildung im Bereich Segelflug, inklusive Motorsegler, und für die UL-Schulung.
Im Rahmen der BLWV ATO hat die LGH eine Ausbildungsgenehmigung für SPL, TMG und für die Ausbildung zur Berechtigung zum Schleppen von Segel-Flugzeugen.
Seit 2019 besteht zusätzlich eine Ausbildungsgenehmigung für Luftsport-Geräteführer innerhalb der BWLV UL-Flugschule Reg.-Nr. 2096.
Sowohl personell als auch von der Infrastruktur her ist die LGH also sehr gut aufgestellt und bietet den Flugschülern gute Ausbildungsmöglichkeiten an. Von einem Schulungsbetrieb mit zwei eingeteilten Fluglehrern und zwei ASK 21, die während der Flugsaison an jedem Wochenende und jedem Feiertag zur Ausbildung zur Verfügung stehen, können viele andere Vereine nur träumen. Allerdings kämpft die LGH wie viele andere Luftsportvereine auch mit einem schleichenden Mitgliederschwund und einem nachlassenden Interesse an einer Segelflug-Ausbildung. Während sich seit 2000 beim Lizenzrecht und damit auch bei den formalen Aspekten der Ausbildung massive Umbrüche ereignet haben, lief die fliegerische Ausbildung innerhalb der LGH abgesehen von der Corona-Pandemie in den vergangenen 25 Jahren mehr oder weniger in den gewohnten Bahnen. Dies gilt auch für die eher geringe Zahl an erfolgreich abgeschlossenen Segelflug-Ausbildungen, deren Durchschnitt die ganze Zeit auf einem konstant niedrigen Niveau geblieben ist.
Es lässt sich auch feststellen, dass die Mehrzahl der Flugschüler angesichts vielfältiger anderer Freizeitangebote nicht mehr das Durchhaltevermögen aufbringen will, das erforderlich ist, um eine Segelflugausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Auf der anderen Seite gibt es glücklicherweise immer wieder hochmotivierte Flugschüler und Flugschülerinnen jeder Altersklasse, die mit Elan bei der Sache sind, und sich sowohl beim Flugbetrieb als auch bei sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Vereins einbringen. Im Hinblick auf schrumpfende Mitgliederzahlen und die Tatsache, dass in den nächsten 10 Jahren vermutlich etliche Fluglehrer altershalber aus der Schulung aussteigen werden, ohne dass genügend neue Fluglehrer nachrücken, ist es vermutlich an der Zeit, über neue Ausbildungskonzepte nachzudenken.
Bei der Theorie-Ausbildung gibt es durch die vom DAeC kostenlos zur Verfügung gestellten neuen Online-Lernangebote bereits einen ersten Schritt in Richtung Modernisierung der Ausbildung.
Inwieweit die praktische Ausbildung an das veränderte Freizeitverhalten der Flugschüler und Veränderungen im Flugbetrieb durch die abnehmende Anzahl aktiver Piloten angepasst werden kann, muss sich noch zeigen.
Nächste Termine bei uns:
60. Internationaler Hotzenwald Wettbewerb: 07.06. - 14.06.2025
Flugplatzfest am 13./14.09.2025 (weitere Infos demnächst)
Schnupperflugtag: erst wieder 2026 - Fliegen lernen? => hier!