Der Flugplatz Hütten-Hotzenwald im Südschwarzwald von oben.

Wie unser Segelfluggelände (fast) zum Sonderlandeplatz für HEMS mutierte

Georg (Jacques) Liehr 

31. Oktober 2025

Inzwischen gibt es fast keine Segelfluggelände mehr. Wir waren mit der Umwidmung zum Sonderlandeplatz recht früh dran - und das hatte seine Gründe: Fast wären wir zum Standort eines Intensivmedizinischen Transport-Helikopters (ITH) geworden. Jacques hat sich seinerzeit um das Thema gekümmert und schildert hier für uns seine Sicht der Dinge.

Im Spätherbst 2015 erhielt ich einen Anruf eines Mitarbeiters vom Regierungspräsidium Freiburg. Das Telefonat begann sinngemäß mit dem Satz: “Herr Liehr, die Windräder am Westhang sind Geschichte, ich habe etwas Wichtigeres auf dem Tisch liegen.“ Wir hatten bereits mehrmals Kontakt wegen der möglichen Genehmigung von Windenergieanlagen am Westhang des Hotzenwaldes, waren uns bekannt und wegen unterschiedlicher Ansichten der Nutzung von Windenergie-Anlagen (WEA) nicht unbedingt sehr wohlgesonnen. Als Mitarbeiter der Luftaufsichtsbehörde war er beauftragt worden, die Flugsicherheit beim Betrieb bzw. der Stationierung eines Intensivmedizinischen Transport-Hubschraubers (ITH) auf dem Segelfluggelände Hütten/Hotzenwald abzuklären und ggf. zu ermöglichen. Das bedeutete für ihn seine Ansichten bezüglich WEA am Westhang zu ändern.

Wie kam es dazu?

Ein UL-Helikopter beim Flugplatzfest der LGH 2025.

Die Björn-Steiger-Stiftung (BSS), eine Einrichtung, die sich die Rettung von Menschen zur Aufgabe gemacht hat, beabsichtigte die Luftrettungseinsätze am Hochrhein zu verbessern. Und dies auch unter dem Aspekt der Kostenreduzierung. Sehr häufig wurden und werden auch heute noch ITH-Einsätze durch Schweizer Einrichtungen maßgeblich durchgeführt.

Ein erstes Treffen mit Verantwortlichen der BSS, der Gemeinde Rickenbach, des Landratsamtes Waldshut, des Deutschen Roten Kreuzes und Vertretern anderer damit verbundener Einrichtungen fand Anfang 2016 statt. Bei einer sich anschließenden Vorort-Besichtigung auf unserem Segelfluggelände erwiesen sich die Pläne einer Umsetzung des Vorhabens als grundsätzlich durchführbar. Die LGH als Eigentümerin und Betreiberin des Segelfluggeländes war nun gefordert, ihre Zustimmung für den Betrieb und die Stationierung eines ITH abzuklären und ggf. zu geben.

In der LGH-Jahreshauptversammlung 2016 wurde dem Vorhaben mit deutlicher Mehrheit grundsätzlich zugestimmt. Abhängig war die Zustimmung natürlich davon, dass der Segelflugbetrieb nicht eingeschränkt werden darf und auch keine sonstigen gravierenden Nachteile für die LGH entstehen dürfen. Im Gegenteil, es sollte für uns als LGH auch ein Vorteil herausspringen.

Nun lag es am Vorstand der LGH und wiederum mit juristischer Begleitung durch Dieter Kupka, gemeinsam mit der BSS und dem RP Freiburg entsprechende Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Um alle Mitglieder stets auf dem neuesten Kenntnisstand zu halten und immer darauf bedacht, den Rückhalt der Mitglieder zu haben, wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 4 außerordentliche Mitgliederversammlungen abgehalten. Im Frühjahr 2017 ging es dann ans „Eingemachte“, nämlich um die Umsetzung der Flugbetriebsgenehmigung. Alle notwendigen Voruntersuchungen und Abklärungen (Gelände- und Lärmschutzgutachten, Umweltschutz- und Flugsicherheitsgutachten, Bauvoranfrage für eine Hubschrauberhalle, die Zustimmung der Gemeinde Rickenbach einzuholen etc.) wurden bis zur Umwandlung des Segelfluggeländes Hütten/Hotzenwald zu einem Sonderlandeplatz für Intensivmedizinische Transporthubschrauber im Sommer 2017 abgeschlossen. In der letzten außerordentlichen Versammlung zu diesem Thema wurde dann die endgültige Zustimmung durch die Mitglieder gegeben. Die Kosten für das Genehmigungsverfahren trug einzig und allein als indirekte Antragstellerin die Björn-Steiger-Stiftung. Im Herbst 2017 lag die vom RP Freiburg vorgenommene Umwandlung und Betriebsgenehmigung vor.

Ein Helikopter, von vorn fotografiert

Ach ne, doch nicht!

Der UL Helikopter beim Flugplatzfest im Anflug.

Unmittelbar danach zog die BSS ihr Vorhaben zurück. Die genauen Gründe hierfür lassen sich nur schwer erfassen. War es ein möglicher Widerstand des Landkreises Waldshut? Waren es monetäre Gründe von Seiten der BSS? War es der Widerstand anderer in Deutschland ansässiger Luftrettungs-Einrichtungen? Oder lag es an einer möglichen juristischen Auseinandersetzung wegen der Umgehung von Ausschreibungsvorschriften, die nach EU-Richtlinien Europa-weit auszuschreiben sind? Sehr wahrscheinlich haben alle die oben gestellten Fragen ihren entsprechenden Beitrag für die vorzeitige Beendigung dieses Projektes geleistet.

So ist also unser Segelfluggelände zu einem Sonderlandeplatz für ITH mutiert, ohne jemals für diesen Zweck in Betrieb genommen worden zu sein.

Man kann nun geteilter Ansicht sein, ob dieses Projekt für uns als LGH überhaupt einen Nutzen hatte. Eines steht jedoch fest: Dadurch, dass dieses Projekt auch intensiv von der Landesluftfahrtbehörde unterstützt wurde, hat dies sicherlich ebenfalls zur Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen am Westhang des Hotzenwaldes beigetragen.